Kassen-Meldepflicht: Was Betriebe mit Kassenwaage wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Betriebe ihre elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt melden. Die Frist für bereits vorhandene Kassen ist am 31. Juli 2025 abgelaufen. Seitdem gilt eine feste Regel für jede Änderung: Neue Kassen und stillgelegte Kassen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.

Wer ist betroffen?

Die Meldepflicht gilt für elektronische und computergestützte Kassensysteme sowie Registrierkassen, also auch für Kassen auf PC oder Tablet. Für Metzgereien, Bäckereien und Hofläden ist wichtig: Auch eine Kassenwaage zählt dazu, wenn sie die Funktion einer Registrierkasse hat. Eine reine Waage ohne Kassenfunktion fällt nicht darunter.

Was muss gemeldet werden?

Das Gesetz (§ 146a Absatz 4 Abgabenordnung) nennt diese Angaben:

  • Name und Steuernummer
  • Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Art und Anzahl der Kassensysteme
  • Seriennummern der Kassensysteme
  • Datum der Anschaffung und gegebenenfalls der Außerbetriebnahme

Wie wird gemeldet?

Die Meldung geht elektronisch an das zuständige Finanzamt, über „Mein ELSTER“ oder über eine Software mit ELSTER-Schnittstelle. Viele Betriebe lassen das von ihrem Steuerbüro erledigen. Wichtig: Je Betriebsstätte werden in einer Meldung immer alle Kassensysteme angegeben, nicht nur das neue Gerät.

Typische Anlässe im Alltag

  • Sie kaufen eine neue Kassenwaage oder Kasse: Meldung innerhalb eines Monats.
  • Sie nehmen ein altes Gerät außer Betrieb: Meldung innerhalb eines Monats.

Unabhängig von der Meldung gilt weiterhin die Belegausgabepflicht: Jeder Kunde bekommt einen Beleg, auf Papier oder elektronisch.

Unser Tipp

Notieren Sie beim Kauf eines neuen Geräts gleich Seriennummer, TSE-Angaben und Datum der Inbetriebnahme. Dann ist die Meldung schnell erledigt. Wenn Sie Fragen zu den Daten Ihrer Bizerba-Kasse oder Kassenwaage haben, sprechen Sie uns an.

Ihr Ansprechpartner in der Region

Steffen Füss
Telefon: 07340 32 39 599
Mobil: 0170 1876334
E-Mail: service@alb-waagentechnik.de

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand Oktober 2026) und ersetzt keine Steuerberatung. Klären Sie Einzelfragen bitte mit Ihrem Steuerbüro.

Rechtsgrundlagen: § 146a Abgabenordnung; § 1 Kassensicherungsverordnung; BMF-Schreiben vom 28.06.2024; ZDH Praxishilfe Kassenführung 2024.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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